Ob Medizin-Apps auf Rezept oder endender Support für Windows 7, 2020 kommen auf Unternehmen wie Verbraucher in der digitalen Welt zahlreiche neue Regelungen zu. Der Digitalverband Bitkom hat die wichtigsten digitalen Trends für 2020 zusammengefasst.
(Quelle: WindAwake - Shutterstock)
Die Konsumenten erwartet digitale Trends in vielen Bereichen. Bereits heute verwenden zwei von drei Smartphone-Besitzern Gesundheits-Apps. Ärzte können ab 2020 bestimmte, geprüfte Medizin-Apps per Rezept verschreiben. Das sieht das „Digitale Versorgung-Gesetz“ vor, das 2020 in Kraft tritt. Die Kosten für die verschriebenen Apps tragen dann die gesetzlichen Krankenkassen. Für eine Kostenübernahme müssen die Medizin-Apps zuvor vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte geprüft werden. Die Prüfkriterien beziehen sich unter anderem auf Datensicherheit, Datenschutz und die eigentliche Funktionalität der jeweiligen App. Darüber hinaus müssen die Apps sogenannte positive Versorgungseffekte aufweisen.
Digitale Trends: Support für Windows 7 läuft aus
Der Softwarehersteller Microsoft stellt zum 14. Januar 2020 den Support für das Betriebssystem Windows 7 ein. Das hat zur Folge, dass Windows-7-Nutzer keine weitere technische Unterstützung oder Updates vom Hersteller für ihr Betriebssystem erhalten und solche Computer möglicherweise anfälliger für neue Schadprogramme werden. Der Digitalverband Bitkom empfiehlt, vor Ablauf der Frist auf ein aktuelles Betriebssystem zu wechseln.
Mehrwertsteuer auf E-Books sinkt
Auf elektronische Publikationen wie E-Books oder E-Paper wurde in Deutschland bislang der Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent erhoben, während gedruckte Publikationen wie Bücher, Zeitungen, Zeitschriften mit dem günstigeren Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent besteuert wurden. Mit Beginn des kommenden Jahres entfällt diese Unterscheidung. Ab dann gilt auch für elektronische Publikationen und für die Bereitstellung eines Zugangs zu Datenbanken mit elektronischen Büchern, Zeitungen oder Zeitschriften der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent. Von der Steuersenkung ausgenommen sind Videos, Musik, Erzeugnisse mit jugendgefährdenden Inhalten und Werbepublikationen.
Digitale Trends: neues IT-Sicherheitskennzeichen
Im kommenden Jahr soll auf nationaler Ebene das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 verabschiedet werden. Das Gesetz sieht auch ein IT-Sicherheitskennzeichen für vernetzte Produkte vor. Diese Kennzeichen soll die Sicherheit für Verbraucher transparent machen und damit Kaufentscheidungen zu Gunsten sicherer Produkte beeinflussen. Herstellern bleibt es allerdings selbst überlassen, ob sie ihre Produkte entsprechend kennzeichnen, da die Regelung freiwillig ist.
Digitale Trends: Stärkere Förderung der Elektromobilität
Um die Attraktivität von elektrisch betriebenen Fahrzeugen zu steigern, erhöht der Gesetzgeber ab 2020 die steuerliche Förderung. Schon bisher war die Steuer auf die Privatnutzung betrieblicher Kraftfahrzeuge (Dienstwagenbesteuerung) deutlich reduziert, wenn es sich bei dem genutzten Fahrzeug um ein Elektro- oder Hybridfahrzeug handelte. Diese Förderung wird nun bis zum Jahr 2031 verlängert und ausgeweitet. Außerdem bleibt der Vorteil des Arbeitnehmers durch ein kostenfreies Aufladen eines Elektrofahrzeugs beim Arbeitgeber bis 2030 steuerfrei, genauso wie die private Nutzung von betrieblichen Fahrrädern. Betrieblich genutzte elektrische Lieferfahrzeuge und Lastenfahrräder profitieren von einer neu eingeführten Sonderabschreibung.
Digitale Trends: Regulierung für Krypto-Währungen
Ab dem 1. Januar 2020 tritt das Gesetz zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur vierten EU-Geldwäscherichtlinie in Kraft. Darin wird das Krypto-Verwahrgeschäft als neue Finanzdienstleistung in das Kreditwesengesetz aufgenommen. Damit benötigen Krypto-Verwahrer (Wallets) und Krypto-Handelsplätze eine Lizenz der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen. Bestehende Finanzdienstleister wie Banken können so legal in das Geschäft mit Kryptowährungen einsteigen. Verbraucher können dadurch künftig erstmals von national regulierten Finanzdienstleistern Kryptowährungen wie Bitcoin kaufen und handeln.
Behörden stellen auf elektronische Rechnung um
Schon bis zum 27. November 2019 mussten alle Bundesbehörden in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen. Länder und Kommunen müssen bis zum 18. April 2020 nachziehen. Ab dem 27. November 2020 dürfen öffentliche Verwaltungen in Deutschland in der Regel keine Papierrechnungen mehr annehmen.
Stand: 16.12.2025
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