Ab 31. März 2026

Amazon: Commingling endet – das sind die neuen Anforderungen für FBA-Händler

< zurück

Seite: 3/3

Anbieter zum Thema

To-do für Händler – so gelingt die Umstellung

Bestandsaufnahme: Identifizieren aller ASINs/SKUs, die bisher über Hersteller-Barcodes liefen. Fulfillment-Center-Bestände auflisten, die relabelt oder entfernt werden müssen.

Systeme und Einstellungen: In Seller Central die Produkt-Barcode-Präferenz auf „Amazon-Barcodes (FNSKU)“ umstellen, falls noch nicht geschehen. Synchronisieren von SKU-ASIN-FNSKU-Mapping in ERP/WMS und einen stabilen Labeldruck-Workflow einrichten.

Hardware und Materialien: 300-dpi-Etikettendrucker, geeignete Labels und Scanner. Lesbarkeit auf Originalverpackungen testen.

Prozesse und Schulung: Standard Operating Procedures (SOPs) für Wareneingang/-ausgang, Etikettierung und Stichprobenkontrollen definieren. Schulung des Logistik-Teams in Label-Platzierung, Überklebung von Hersteller-Barcodes und Sonderfällen (Bundles, MHD).

Lieferkette: Prüfen, ob Lieferanten/Hersteller bereits FNSKUs aufbringen können, um Inhouse-Aufwand zu senken.

Fazit

Die Abschaffung des Commingling verschiebt Verantwortung und Kontrolle dorthin, wo sie hingehören: zum anbietenden Händler. Kurzfristig bedeutet das Zusatzaufwand, Investitionen und Prozessdisziplin. Mittel- bis langfristig eröffnet die Umstellung die Chance auf weniger Kontroversen um Produktzustände, geringere Fälschungsrisiken und ein klareres Qualitätsversprechen gegenüber dem Kunden. Wer jetzt strukturiert umstellt, seine Label- und Inbound-Prozesse industrialisiert und die Distributionsstrategie anpasst, wird die neue FBA-Realität nicht nur bewältigen, sondern für sich nutzen.

Commingling – Versand durch Amazon – E-Commerce – FulfillmentKonstantin Pfliegl
ist leitender Redakteur für das e-commerce magazin und DIGITAL BUSINESS. Er verfügt über mehr als zwei Jahrzehnte Erfahrung als Journalist für verschiedene Print- und Online-Medien.

Bildquelle: Foto Marquart, Tutzing

Jetzt Newsletter abonnieren

Verpassen Sie nicht unsere besten Inhalte

Mit Klick auf „Newsletter abonnieren“ erkläre ich mich mit der Verarbeitung und Nutzung meiner Daten gemäß Einwilligungserklärung (bitte aufklappen für Details) einverstanden und akzeptiere die Nutzungsbedingungen. Weitere Informationen finde ich in unserer Datenschutzerklärung. Die Einwilligungserklärung bezieht sich u. a. auf die Zusendung von redaktionellen Newslettern per E-Mail und auf den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern (z. B. LinkedIn, Google, Meta).

Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung