Recht Abmahnung als teures Risiko: Diese Fehler kosten Onlinehändler bares Geld

Von Konstantin Pfliegl 2 min Lesedauer

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Falsche Grundpreisangaben, ungeklärte Bildrechte und vollmundige Werbeversprechen sind die häufigsten Ursachen für eine Abmahnung im E-Commerce. Das zeigt die aktuelle Abmahnstudie des Händlerbundes.

(Bild:  © Axel Bueckert/stock.adobe.com)
(Bild: © Axel Bueckert/stock.adobe.com)

Ein kleiner Zahlendreher beim Grundpreis, ein Produktbild mit unklarer Herkunft oder ein zu vollmundiger Beschreibungstext eines Produkts: Im E-Commerce kann es ganz schnell zu einer Abmahnung kommen. Wie groß die Gefahr ist, zeigt nun eine Abmahnstudie des Händlerbundes, für die vom größten Handelsverband Europas 335 Onlinehändler befragt wurden. Ergänzt wurden die Umfrage-Ergebnisse durch Fallzahlen aus der Rechtsabteilung des Verbands.

Teures Lehrgeld: Abmahnungen kosten dem Onlinehandel viel Geld.(Bild:  Händlerbund)
Teures Lehrgeld: Abmahnungen kosten dem Onlinehandel viel Geld.
(Bild: Händlerbund)

Wettbewerbsrecht als Hauptrisiko

Demnach stufen 67 Prozent der Befragten Händler Wettbewerbsverstöße als größte Gefahrenquelle ein. Und die Praxis bestätigt dies weitgehend: 48 Prozent aller Abmahnungen fallen in diesen Bereich. Allein fehlerhafte oder fehlende Grundpreisangaben machen 23 Prozent aller wettbewerbsrechtlichen Fälle aus, besonders bei Artikeln mit wechselnden Füllmengen. Weitere Stolperfallen: gesundheitsbezogene Werbeaussagen (15 Prozent) sowie irreführende Werbetexte (14 Prozent). Auch Testsiegel, mangelhafte Lebensmittelkennzeichnungen oder Lücken im Impressum sorgen regelmäßig für Abmahnungen.

Mit 26 Prozent ist das Urheberrecht das zweitgrößte Risikofeld. In 88 Prozent dieser Fälle geht es um Bildmaterial ohne ausreichende Lizenz. Auf Platz drei folgt mit rund 20 Prozent das Markenrecht, etwa durch unbefugt verwendete Markenlogos oder irreführende Markennutzung in Suchmaschinenwerbung. Auch Kompatibilitätshinweise wie „passend für [Marke X]“ geraten immer wieder ins Visier von Abmahnern.

Teure Konsequenzen für Betroffene einer Abmahnung

Neun Prozent der Befragten wurden im vergangenen Jahr abgemahnt, jeden Fünften traf es sogar mehrfach. Bei 41 Prozent der Betroffenen lagen die Kosten zwischen 1.001 und 2.000 Euro, fast jeder Fünfte zahlte über 3.000 Euro. Bemerkenswert: 18 Prozent reagierten gar nicht auf das Schreiben. Doch wer darauf hofft, dass sich das Problem von selbst löst, irrt meist, denn es folgen in der Regel weitere rechtliche Schritte.

Betreiber eines eigenen Onlineshops tragen laut den internen Auswertungen ein höheres Abmahnrisiko als reine Marktplatz-Händler: Der eigene Shop macht die Hälfte aller Abmahnfälle aus, eBay und Amazon zusammen nur etwa ein Drittel. Mehr als die Hälfte der Händler (51 Prozent) berichtet zudem von einem unverändert hohen oder gestiegenen Abmahn-Niveau.

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