Business Email Compromise ist eine neue Form der Cyberkriminalität. Das derzeit verbreitete Arbeiten im Homeoffice bietet einen leichten Angriffspunkt für die Hacker.
(Quelle: Brian A Jackson/Shutterstock)
Das Check Point Research-Team von Check Point Software Technologies Ltd. sieht aktuell einen Trend, dass Cyberkriminelle versuchen, Mitarbeiter im Homeoffice zu täuschen und auszunutzen, um falsche Überweisungen ausführen zu lassen. Business Email Compromise (BEC) nennt sich dieses kriminelle Vorgehen. Der FBI Internet Crime Report 2019 hat gezeigt, dass allein in den Vereinigten Staaten von Amerika 1,7 Milliarden US-Dollar durch BEC gestohlen wurden.
Business Email Compromise: Was steckt dahinter?
Der Begriff BEC steht für Business Email Compromise und beschreibt eine bestimmte Masche, die sich aktuell bei Hackern großer Beliebtheit erfreut. Dabei verschaffen sich die Angreifer geschickt Zugang zu den Mail-Konten von Entscheidungsträgern einer Firma oder deren Zulieferern. Sobald sie diesen haben, beginnen sie damit, den E-Mail-Verkehr zu lesen, die Prozesse zu verstehen und die Mitarbeiter auszuspionieren.
Ziel des Ganzen ist eine Hochstapelei: Die Hacker wollen so viel Wissen über die innere Struktur und Kommunikations-Weise des Unternehmens erlangen, dass sie in der Lage sind, sich als Entscheidungsträger – CEO oder CFO – auszugeben und die Mitarbeiter mit betrügerischen, aber geschickt gefälschten, Nachrichten zu täuschen. Gelingt ihnen das, veranlassen sie angeblich autorisierte Überweisungen auf ihre eigenen Konten und digitalen Geldbeutel (Wallets) oder leiten angewiesene Überweisungen dorthin um. Wie viel Geld eine Gruppe mit dieser Masche im Alleingang stehlen kann, hat Check Point bereits anhand eines vom Research-Team enttarnten Falles gezeigt.
Arbeiten im Homeoffice als Sicherheitslücke
Die aktuelle Situation, mit vielen Mitarbeitern im Homeoffice, erleichtert die Durchführung dieser Masche erheblich. Arbeitsanweisungen, Absprachen und Kundenkontakt – fast alle Kommunikation findet aktuell ausschließlich digital statt. Hat ein Angreifer dann zusätzlich die Zugangsdaten zu dem Konto eines hochrangigen Mitarbeiters, wie einem CEO oder CFO gestohlen, stehen der erfolgreichen Attacke nur wenige Hürden im Weg. Umso wichtiger ist es, BEC erst gar nicht zu ermöglichen und Mitarbeiter dahingehend zu schulen.
Christine Schönig, Regional Director Security Engineering CER, Office of the CTO bei Check Point Software Technologies, erklärt: „Wir befinden uns mitten in einem Paradigmenwechsel der Hacker-Aktivitäten: Die Kriminellen nutzen die Vorteile aus, dass viele von uns derzeit zu Hause arbeiten. Wir sehen die BEC-Betrügereien als Teil dieses Trends. Jedes Unternehmen und jede Organisation, die dafür bekannt ist, große Geldsummen zu transferieren, sollte sich bewusst machen, dass es ein Hauptziel dieser Betrugsart ist. Wenn Mitarbeiter zu Hause arbeiten und vor allem auf den E-Mail-Verkehr angewiesen sind, kann ein geschickter Angreifer jede einzelne E-Mail überwachen und manipulieren – das lohnt sich besonders bei den Mitarbeitern, die in der Lage sind, Geld zu bewegen. Wir erwarten außerdem eine Zunahme der Betrugsversuche im Jahr 2020, da Tele-Arbeit und digitale Kommunikation stark zugenommen haben – auch an inhaltlichem Wert der Nachrichten.“
Fünf Schritte für den Schutz vor Business Email Compromise
Aktivieren Sie die Multi-Faktor-Authentifizierung für geschäftliche E-Mail-Konten: Diese Art der Authentifizierung erfordert mehrere Informationen zur Anmeldung, wie ein Passwort und einen SMS-Code. Die Implementierung der Multi-Faktor-Authentifizierung erschwert es Cyberkriminellen, Zugang zu den E-Mails der Mitarbeiter zu erhalten.
Öffnen Sie keine E-Mails von unbekannten Parteien: Wenn Sie dies tun, klicken Sie nicht auf Links oder öffnen Anhänge, da diese oft Malware enthalten, die auf Ihr Computersystem zugreift.
Stand: 16.12.2025
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die WIN-Verlag GmbH & Co. KG, Chiemgaustraße 148, 81549 München einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Meine Einwilligung umfasst zudem die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse und Telefonnummer für den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern wie z.B. LinkedIN, Google und Meta. Hierfür darf die Vogel Communications Group die genannten Daten gehasht an Werbepartner übermitteln, die diese Daten dann nutzen, um feststellen zu können, ob ich ebenfalls Mitglied auf den besagten Werbepartnerportalen bin. Die Vogel Communications Group nutzt diese Funktion zu Zwecken des Retargeting (Upselling, Crossselling und Kundenbindung), der Generierung von sog. Lookalike Audiences zur Neukundengewinnung und als Ausschlussgrundlage für laufende Werbekampagnen. Weitere Informationen kann ich dem Abschnitt „Datenabgleich zu Marketingzwecken“ in der Datenschutzerklärung entnehmen.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://kontakt.vogel.de/de/win abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.
Überprüfen Sie die E-Mail-Adresse des Absenders doppelt: Eine gefälschte E-Mail-Adresse hat oft eine ähnliche Endung wie die legitime E-Mail-Adresse.
Überprüfen Sie die Adresse immer, bevor Sie Geld oder Daten senden: Machen Sie es zum Standardverfahren für Mitarbeiter, E-Mail-Anfragen für eine telegrafische Überweisung oder vertrauliche Informationen erst von allen Verantwortlichen bestätigen zu lassen.
Nutzen Sie die Funktion "Weiterleiten" statt "Antworten" für Rückmeldungen bei geschäftlichen E-Mails: Beim Weiterleiten muss die korrekte E-Mail-Adresse manuell eingegeben oder aus dem internen Adressbuch ausgewählt werden. Die Weiterleitung stellt somit sicher, dass Sie die korrekte E-Mail-Adresse des vorgesehenen Empfängers verwenden.