Neue Dynamiken bei Piraterie und Vertrauen

Markenrecht und generative KI: Wer haftet im E‑Commerce?

< zurück

Seite: 2/2

Anbieter zum Thema

Was Rechteinhaber und Händler jetzt tun sollten

Rechtsinhaber sollten ihren Markenschutz vom reinen Listing-Takedown (was auch in der Vergangenheit ohnehin nur ein Teil der erforderlichen Maßnahmen gegen Produktpiraterie sein konnte) auf ein integriertes Monitoring umstellen: Suche, Marktplätze, Social Ads, Bildähnlichkeiten, KI-Ausgaben und Produktdaten-Feeds sind gemeinsam zu betrachten. Es ist allseits bekannt, dass künstliche Intelligenz nicht nur zur Verletzung, sondern gerade auch zur Erkennung von Mustern, Logos, verdächtigen Angeboten und Fälschungsnetzwerken eingesetzt werden kann.

Künstliche Intelligenz macht Produktpiraterie nicht dogmatisch neu, aber praktisch gefährlicher.

Dr. iur. Constantin Rehaag, M.A, Partner und Head of IP Germany bei Baker McKenzie

Händler und Plattformen sollten ihrerseits weniger auf Keywords und mehr auf digitale Integrität setzen: konsistente Produktdaten, verifizierte Markenidentität, dokumentierte Bezugsquellen, Freigabe von Creatives, menschliche Kontrolle bei markensensiblen Prompts und saubere Reaktionswege bei Hinweisen. Ebenso ist allseits bekannt, dass sich Produktsichtbarkeit im digitalen Handel zunehmend daran entscheidet, ob Daten maschinenlesbar, überprüfbar und als vertrauenswürdig einstufbar sind.

Und die Verbraucher?

Verbraucher sind selten die primären Haftungsgegner im Markenrecht, aber sie tragen reale Risiken: Verlust des Kaufpreises, fehlende Gewährleistung, Sicherheitsmängel, Datendiebstahl, Zollbeschlagnahmen und Täuschung durch täuschend echte Produktinszenierungen. Wer Fälschungen gezielt weiterverkauft, verlässt zudem schnell den bloßen Opferstatus.

Markenrecht und generative KI: Fazit

Künstliche Intelligenz macht Produktpiraterie nicht dogmatisch neu, aber praktisch gefährlicher. Sie professionalisiert die Verletzung, vervielfacht Reichweite und senkt Einstiegskosten. Die passende juristische Antwort ist deshalb nicht Technikpessimismus, sondern saubere Zurechnung: LLMs sind nicht automatisch Täter, werden aber Teil einer Risikoinfrastruktur.

Für Markeninhaber, Händler und Plattformen lautet die Konsequenz: neben punktuelles Enforcement, wird mehr systemische Kontrolle über Daten, Werbung, Produktdarstellung und Reaktionsgeschwindigkeit als Aufgabe treten. LLMs wiederum werden die Entwicklungen aufmerksam verfolgen, um nicht selbst in die Rolle der Anspruchsgegner zu geraten.

Markenrecht und generative KI – Produkt- und MarkenpiraterieDr. iur. Constantin Rehaag, M.A
ist Partner und Head of IP Germany der Kanzlei Baker McKenzie in Frankfurt.

Bildquelle: Baker McKenzie

Jetzt Newsletter abonnieren

Verpassen Sie nicht unsere besten Inhalte

Mit Klick auf „Newsletter abonnieren“ erkläre ich mich mit der Verarbeitung und Nutzung meiner Daten gemäß Einwilligungserklärung (bitte aufklappen für Details) einverstanden und akzeptiere die Nutzungsbedingungen. Weitere Informationen finde ich in unserer Datenschutzerklärung. Die Einwilligungserklärung bezieht sich u. a. auf die Zusendung von redaktionellen Newslettern per E-Mail und auf den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern (z. B. LinkedIn, Google, Meta).

Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung