Der Onlinehandel erzielte im Weihnachtsgeschäft 2020 rekordverdächtige Umsätze. Wie eine neue Umfrage des bevh zeigt, waren Weihnachtsgeschenke für dreiviertel der Online-Nutzer eine äußerst persönliche Angelegenheit, obwohl viele Onlineshops einen Geschenkeservice anbieten.
(Quelle: Billion Photos/shutterstock)
Viele Onlineshops bieten ihren Kunden einen Geschenkeservice anbieten, bei dem die Ware vom Onlineshop verpackt und mit Grüßen des Schenkenden verschickt werden. Allerdings nutzt diesen Service derzeit nur jeder fünfte Online-Kunde. Wie der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh) meldete, ist das Weihnachtsgeschäft 2020 in diesem Jahr wegen der Corona-Pandemie noch stärker als sonst online gelaufen. Demnach wurde nach Schätzung des bevh rund jeder vierte Euro für Weihnachtsgeschenke im Onlinehandel umgesetzt.
Onlinehandel: Schenken ist eine persönliche Angelegenheit
Schenken ist für Online-Einkäufer aber nach wie vor eine höchstpersönliche Angelegenheit. Wie eine im Auftrag des bevh mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey über die Feiertage durchgeführte repräsentative Onlinebefragung ergeben hat, nutzten derzeit 20 Prozent der Befragten die Geschenkservices der Onlineshops.
„Online-Shopper lassen es sich nicht nehmen, ihre im Internet gekauften Geschenke noch individuell zusammenzustellen, zu verpacken und mit selbstgeschriebenen Grüßen zu verschicken - dies haben schon die Schlangen vor den Post- und Paketannahmestellen vor Weihnachten gezeigt. So hat auch der Rekordumsatz im Onlinehandel zu diesem Weihnachtsfest ein sehr persönliches Gesicht“, erklärt Christoph Wenk-Fischer, Hauptgeschäftsführer des bevh. „Wir freuen uns, dass wir zusammen mitunseren Logistik- und Zustell-Partnern dazu beitragen konnten, an Weihnachten trotz allem ein wenig Freude zu bereiten.“
(Christoph Wenk-Fischer ist Hauptgeschäftsführer des bevh. (Bild: bevh))
Nicht gesondert erfasst wurde in der aktuellen Befragung, ob und in welchem Umfang dies Jahr zu Weihnachten Gutscheine für den eigenen Onlineeinkauf oder online Gutscheine für den stationären Einkauf in Zeiten nach dem aktuellen Lockdown gekauft und verschenkt wurden. Diese weitere Art des Schenkens trägt regelmäßig ebenfalls zum Gesamtvolumen des Online-Weihnachtsgeschäftes bei.
Einkäufer ziehen Onlinehändler aus der EU vor
Wie die aktuelle Studie des bevh auch ergeben hat, kaufen 56 Prozent der Befragten lieber in Onlineshops von Anbietern ein, die in der EU ansässig sind. Nur gut jeder Dritte gab an, dass er nicht darauf achtet, ob der Webshop-Anbieter in der EU ansässig ist. Rund sechs Prozent der Befragten antworteten unentschlossen auf die Frage, ob sie beim Einkaufen im Internet darauf achten, dass der Händler in der EU ansässig ist.
„Einen erheblichen Vorteil bietet Onlinehandel, weil er einfach grenzüberschreitend möglich ist. Das nutzen viele Kunden gerne. Die Mehrheit legt aber offensichtlich großen Wert auf die Sicherheit, die der europaweit einheitliche Rechtsrahmen dafür bietet“, kommentiert Christoph Wenk-Fischer. „Wir sind sehr froh, dass der ‚Hard Brexit‘ vermieden werde konnte, und hoffen zu deren eigenem Nutzen und damit die Vielfalt im Onlineshopping für die Kunden erhalten bleibt, dass die Briten auch die rechtlichen Standards vollumfänglich beibehalten werden.“
Das vorläufig getroffene Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich regelt einen auch zukünftig umfassenden Freihandel für Güter aus Großbritannien in die EU und umgekehrt. Basis dafür soll Fairness, ein „Level Playing Field“ – also die Einhaltung gleicher Standards in maßgeblichen Bereichen sein. Ob und inwieweit dies für den Rechtsrahmen des Onlinehandels mit Waren und Dienstleistungen der Fall sein wird, bleibt abzuwarten.
Zur Methodik der Studie: Das Meinungsforschungsunternehmen Civey hat im Auftrag von Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh) 2.500 Personen zwischen dem 22. und dem 26. Dezember 2020 befragt. Die Ergebnisse sind repräsentativ für die Einwohner in der Bundesrepublik ab18 Jahren. Der statistische Fehler der Gesamtergebnisse liegt bei 3,5 Prozent. (sg)
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