So funktioniert die Umsetzung

Widerrufsbutton wird Pflicht: Der Onlinehandel muss jetzt seine Prozesse anpassen

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Der neue § 356a BGB-E (Entwurf) regelt das elektronische Widerrufsverfahren. Dieses besteht aus drei Schritten:

Widerrufsbutton (Buttonlösung): Während der gesamten Widerrufsfrist muss eine Widerrufsfunktion hervorgehoben platziert, dauerhaft verfügbar und leicht zugänglich sein. Die Beschriftung „Vertrag widerrufen“ oder eine gleichbedeutende Formulierung ist verpflichtend. Der Button darf weder versteckt noch an ein Login gebunden sein.

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