So funktioniert die Umsetzung

Widerrufsbutton wird Pflicht: Der Onlinehandel muss jetzt seine Prozesse anpassen

< zurück

Seite: 3/3

Anbieter zum Thema

Die Umsetzung ist komplexer, als sie auf den ersten Blick wirkt. Der Button darf nur während der Widerrufsfrist sichtbar sein. Systeme müssen daher erkennen, ob und wann ein Widerrufsrecht besteht. Besonders bei Gastbestellungen ohne Kundenkonto ist dies technisch anspruchsvoll, da der Button ohne vorherigen Login erreichbar sein muss.

Ein dauerhaft sichtbarer Button kann irreführend sein, wenn die Frist abgelaufen ist und wettbewerbsrechtliche Folgen nach sich ziehen. Ein zu früh ausgeblendeter Button wiederum kann zu Bußgeldern führen. Die Friststeuerung muss daher dynamisch erfolgen. Auch Datenschutzaspekte sind zu berücksichtigen. Die Erhebung und Verarbeitung von Angaben aus dem Widerrufsformular (zum Beispiel Name, Bestellnummer, E-Mail) stellt eine zusätzliche Datenverarbeitung dar, die in der Datenschutzerklärung angegeben werden muss.

Jetzt Newsletter abonnieren

Verpassen Sie nicht unsere besten Inhalte

Mit Klick auf „Newsletter abonnieren“ erkläre ich mich mit der Verarbeitung und Nutzung meiner Daten gemäß Einwilligungserklärung (bitte aufklappen für Details) einverstanden und akzeptiere die Nutzungsbedingungen. Weitere Informationen finde ich in unserer Datenschutzerklärung. Die Einwilligungserklärung bezieht sich u. a. auf die Zusendung von redaktionellen Newslettern per E-Mail und auf den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern (z. B. LinkedIn, Google, Meta).

Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung